Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gegenstand des Unternehmens

I. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Sanitäreinheiten.
Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von VSP Event, Inh. David Petrick (nachfolgend "VSP" genannt) auf Rechnung im Auftrag des jeweiligen   Mietpartners (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.

II. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

III. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen VSP und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief,  Fax  oder E-Mail seitens VSP zustande. VSP hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge/bereits gemachte  Angebote auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,  wenn sie von VSP schriftlich bestätigt sind.
3. Verträge oder Angebote müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt wieder an VSP unterschrieben zurück gesendet werden. Verträge die 14Tage (Ausnahmen, z.B. kurzfristige Verträge, bedürfen der mündlichen Absprache) vor Veranstaltungstermin nicht bei VSP eingehen, können unter Umständen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

IV. Rücktrittsrecht
1. VSP behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vermietung aus Gründen abzulehnen, die für VSP eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber bereits die allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzte oder Zahlungen nicht fristgemäß nachkam.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft dem Unternehmen an der  Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so kann VSP dem Auftraggeber Kostenkürzungen erbringen, die bei dem Unternehmen dadurch entstehen. Alle Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an. Sollte die Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn bei VSP eingehen, so trägt der Auftraggeber die Ausfallkosten in Höhe von 50 % vom vereinbarten Mietpreis.

VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils vereinbarten Mietpreise.

VII. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen  erfüllen kann und wird.
2. Der Auftraggeber stellt VSP von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Gestellung der Toilettenwagen entstehen (Verbraucherkosten  wie Wasser und Strom etc.).
3. Der Auftraggeber erfüllt weitere Vorrausetzungen: (Änderungen bedürfen der Abstimmung mit VSP) Anschlussmöglichkeit  für Wasser und Strom (16A CEE)  maximale Entfernung 15 Meter. Übernahme der Verbraucherkosten,  Anweisung zur ordnungsgemäßen Einleitung in das Kanalsystem, maximale Entfernung 10 Meter. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich VSP vor, die Gestellung des/der Toilettenwagen nicht vorzunehmen/abzubrechen. VSP hat damit dennoch seine Vertragspflichten erfüllt, die entstanden Ausfallkosten trägt der Auftraggeber.

VIII. Vertragsleistungen
1. Erfüllt der Auftraggeber alle vertraglich vereinbarten Bedingungen, verpflichtet sich VSP zur pünktlichen und  ordnungsgemäßen Aufstellung des/der Toilettenwagen.
2. Des Weiteren übernimmt VSP alle nötigen Reparaturen an den Mietgegenständen und gewährleistet damit  einen  einwandfreien Zustand der Toilettenwagen.
3. Übernimmt VSP (bzw. eine Zweitfirma) sämtliche An- und Abtransporte, sowie das Auf- und Abbauen der Wagen, fallen weitere Kosten dafür an, sofern sie nicht bereits extra aufgeführt im Vertrag oder Angebot enthalten sind.
4. Der Toilettenwagen wird vom Auftraggeber gereinigt und gesäubert und ist wie im gelieferten Zustand zu übergeben. Falls schlecht oder eventuell gar nicht gereinigt oder gesäubert wurde, fallen weiter Kosten zu Lasten des Auftraggebers an.

IX. Zahlungen
1. Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort am Aufstelltag in Bar zu zahlen.  VSP behält sich vor andere Zahlungsarten zu vereinbaren (z.B. Überweisung, Scheckzahlung), dies bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung von VSP.
1.1. Sollte die vertraglich vereinbarte Barzahlung seitens des Auftraggebers nicht erfolgen, so hat der Auftraggeber einen Aufschlag  in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, soweit VSP nicht einen höheren Schaden nachweist.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann VSP die weitere Ausführung des Mietvertrages bis zur Bezahlung einstellen und bereits abgeschlossene Verträge als nichtig ansehen.
3. VSP ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

X. Haftung
1. VSP haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch die Gestellung des Mietgegenstandes entstehen.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet VSP nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet VSP nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
5. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind VSP unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat,  werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
6. Für alle Schäden oder Mängel, welche durch den Auftraggeber oder Dritten zustande gekommen sind, haftet der Auftraggeber.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. VSP ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

Stand: 01.01.2008, VSP Event, Inhaber: David Petrick, Toilettenwagenvermietung