Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1.    Der VP I verpflichtet sich ausdrücklich keinem Drittem Auskunft über das vereinbarte Entgeld zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

  2.    Die Gage wird entsprechend, der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen ausgezahlt. Der VP I ist nicht berechtigt irgendwelche Abzüge                                    vorzunehmen.

  3.    Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der VP I. Bei schuldhafter Verletzung ist der VP II nicht            verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Bei Zerstörung der Technik wird der VP I für alle entstandenen Kosten aufkommen.

  4.    GEMA oder ähnliche Gebühren hat der VP I eigenverantwortlich an die zuständigen Behörden abzuführen.

  5.    Der Vertrag ist mit dem Tag der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner gültig.

  6.    Für eine angemessene Bewirtung (z.B. belegte Brote, alkoholfreie Getränke) ist von VP I für den DJ und das Beschallungsunternehmen beim Auf-, Abbau                und  während der Veranstaltung zu sorgen.

  7.    Für eine ausreichende Werbung ist vom VP I aus zu sorgen. Eventuell können Mittel zur Verfügung gestellt werden.

  8.    Dieser Vertrag ist unabhängig von Pacht-, Besitzer- und Direktionswechsel einzuhalten.

  9.    Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei                                Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Text maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BG.

10.    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Weißwasser

11.    Rücksendung der gegengezeichneten Vertragskopien innerhalb von 14 Tagen an VSP Event, Dorfstraße 80, 02959 Schleife OT Rohne


Der VP I erkennt ausdrücklich alle in diesem Vertrag genannten Vereinbarungen an. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigem nicht berührt. Die nichtige Klausel soll durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen stets der Schriftform.