Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1.    Der VP I verpflichtet sich ausdrücklich keinem Drittem Auskunft über das vereinbarte Entgeld zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

  2.    Die Gage wird entsprechend, der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen ausgezahlt. Der VP I ist nicht berechtigt irgendwelche Abzüge                                    vorzunehmen.

  3.    Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der  VP I. Bei schuldhafter Verletzung sind die                         Künstler nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Bei Zerstörung der Technik wird der VP I für alle entstandenen Kosten aufkommen.


  4.    Zahlt der VP I nicht wie vereinbart die Künstlergagen, so entfallen die Auftritte.

  5.    Kann der Künstler infolge Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Auf Anforderung des VP I ist der                    Künstler  verpflichtet, dem VP I die Erkrankung durch ein ärztliches Attest innerhalb einer Woche nachzuweisen.

  6.    Die Künstler sind in der künstlerischen Gestaltung ihres Programms nicht an die Weisungen des VP I gebunden. Handelt es sich bei den Künstlern um                  eine Gruppe, hat der VP I keinen Anspruch auf eine bestimmte Besetzung.

  7.    Kurzfristige Medienauftritte für den vereinbarten Termin haben stets Vorrang. Die Absage durch den Künstler für einen solchen kurzfristigen Termin bedeutet            keine Vertragsverletzung.

  8.    Der VP I sorgt für eine abschließbare und beheizbare Garderobe in Bühnennähe für den Künstler. Es müssen in Bühnennähe abgesicherte                                        Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

  9.   GEMA oder ähnliche Gebühren hat der VP I eigenverantwortlich an die zuständigen Behörden abzuführen.

10.   Der Vertrag ist mit dem Tag der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner gültig.

11.   Für eine angemessene Bewirtung (z.B. belegte Brote, alkoholfreie Getränke) ist von VP I  für die Künstler, den DJ und das Beschallungsunternehmen beim            Auf-, Abbau und während der Veranstaltung zu sorgen.

12.   Für eine ausreichende Werbung ist vom VP I aus zu sorgen. Eventuell können Mittel zur Verfügung gestellt werden.

13.   Dieser Vertrag ist unabhängig von Pacht-, Besitzer- und Direktionswechsel einzuhalten.

14.   Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei                                  Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Text maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BG.

15.   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Weißwasser

16    Rücksendung der gegengezeichneten Vertragskopien innerhalb von 14 Tagen an VSP Event, Dorfstraße 80, 02959 Schleife OT Rohne

Der VP I erkennt ausdrücklich alle in diesem Vertrag genannten Vereinbarungen an. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die nichtige Klausel soll durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen stets der Schriftform.